Das Verbot von Amalgamfüllungen ist am 1. Januar 2025 vor dem Hintergrund der sogenannten EU-Quecksilberverordnung in Kraft getreten. Zur Eindämmung der Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt ist Amalgam als Material für Zahnfüllungen seit Januar verboten. Der BDIZ EDI gibt einen Überblick über aktuelle Füllungsmaterialien und nimmt für die Zahnarztpraxen einen Faktencheck für deren betriebswirtschaftliche Abrechnung vor.

Welche Auswirkungen hat das Amalgamverbot auf die Praxen? In den letzten Jahrzehnten haben sich die Patienten ohnehin von Amalgam als Füllungsmaterial weitgehend abgewendet. Eine Restauration aus Komposit – meist mit Keramik verstärkter Kunststoff – wird von den Patientinnen und Patienten am häufigsten nachgefragt.

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hat man sich für Frontzähne weiterhin auf adhäsiv zu befestigende Kompositfüllungen geeinigt und für Seitenzähne ohne Zuzahlung auf „selbstadhäsive Füllungen“. 

Wie die Praxen künftig arbeiten sollen und betriebswirtschaftlich auskömmlich abrechnen können, zeigen der BDIZ EDI mit Christian Berger und das Team um Kerstin Salhoff (FORdent) in der Broschüre „Amalgamverbot ab 2025 – was nun?“ auf, und klären über Leistungen, Mehrkostenvereinbarungen und Materialien auf. „Alle alternativen Füllungsmaterialien erfordern eine aufwändigere Verarbeitung – und kosten damit meist mehr Zeit“, stellt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger fest.

weiter zur gesamten Pressemitteilung

Link zum Shop – dort können Sie die Broschüre bestellen