Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) fordert die Patientinnen und Patienten auf, notwendige Parodontitis-Behandlung noch in diesem Jahr zu beginnen. Der Grund: Im nächsten Jahr könnte eine systematische Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen durch Kürzungen verunmöglicht werden.
Schuld ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, mit dem er ab 1. Januar 2023 die Budgetierung der vertragszahnärztlichen Leistungen einführen will. Dabei geht es um die Beschränkung des Anstiegs der Punktwerte für das Jahr 2023 und für 2024 und eine Begrenzung der Gesamtausgaben für zahnärztliche Behandlungen. 460 Millionen Euro würden so für die Behandlung der Patientinnen und Patienten in Deutschland fehlen.
Der Behandlungsbedarf in Deutschland ist nachgewiesen hoch: Jeder zweite Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis. Das erst im Vorjahr in die Gesetzliche Krankenversicherung eingeführte Präventionskonzept ist massiv gefährdet. Mit ihm soll die Volkskrankheit Parodontitis systematisch und mit großen Erfolgsaussichten behandelt werden. Bis Ende 2022 stehen dafür unbegrenzt Mittel zur Verfügung, die mit Einführung der Budgetierung begrenzt werden sollen.
Dazu BDIZ EDI-Präsident Christian Berger: „Es gibt viele Gründe für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Patientinnen und Patienten gegen das geplante Kostendämpfungsgesetz vorzugehen. Stark gestiegene Hygienekosten, Nachwuchsprobleme bei der Niederlassung aufgrund von Bürokratie und hohen Kosten, steigende Personalkosten, um nur einige zu nennen. Für uns Implantologen ist ein wichtiger Grund, dass wir bei akuter und chronischer Parodontalerkrankung die Implantate nicht einsetzen können. Zuerst muss die Parodontitis behandelt sein!“