Die Beratungen über eine Verordnung über „Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“, kurz E-Evidence-Verordnung, befindet sich in der Schlussphase.

Auf Initiative der Bundeszahnärztekammer hat der Council of European Dentists (CED) den EU-Gesetzgeber aufgefordert, das Arzt- und Berufsgeheimnisses zu wahren und entsprechende Ausnahmen in der geplanten Verordnung zu verankern. Die E-Evidence-Verordnung soll es nationalen Polizei- und Justizbehörden ermöglichen, einfacher auf elektronische Beweismittel wie E-Mails oder Chat-Verläufe zuzugreifen. Strafverfolgungsbehörden sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in EU-Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten unmittelbar zur Herausgabe von Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten zu verpflichten. Quelle: CED