Highlight dieser Ausgabe ist die GOÄ-Reform – Meinungen zur Novellierung, das Paragrafenwerk in der Analyse und als Synopse – Hier lässt sich vergleichen, was im inzwischen von der BÄK zurückgezogenen Entwurf alles verändert werden sollte – In seinem Fazit kommt BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak zu dem Ergebnis: Diese GOÄ ist abzulehnen – Zeitgleich zum Erscheinungstermin des BDIZ EDI konkret zog das BÄK-Präsidium in einer Nacht- und Nebelaktion die Notbremse und legte die GOÄ-Novellierung auf Eis. 

In dieser Ausgabe gibt es weitere interessante, ja brisante Themen: der Umgang mit der neuen Richtlinie „Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen“ aus berufenem Munde: Dr. Jürgen Fedderwitz, Mitglied im G-BA, nimmt im Interview Stellung (S. 44ff). Ein weiteres kontroverses Thema betrifft die Delegation. Wer trägt die Verantwortung für die zahnärztliche Behandlung? Hier hat der Pastpräsident des Council of European Dentists (CED), Dr. Wolfgang Doneus, eine eindeutige Meinung, die sich mit der Entschließung der Vollversammlung der CED deckt, in der es um hohe Standards bei der oralen Gesundheitspflegeund Zahnmedizin geht (S. 64ff). 

Ebenfalls spannend dürfte die Serie „Urteile zur GOZ 2012“ sein, die der BDIZ EDI-Justiziar in der Rubrik „Abrechnung und Recht“ gestartet hat (S. 81ff). Im Fortbildungsbereich stellt die 11. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI den neuen Praxisleitfaden vor: Update kurze, angulierte und durchmesserreduzierte Implantate (S. 88ff). Dazu auch ein interessantesInterview mit dem Moderator der Konsensuskonferenz sowie dem BDIZ EDI-Präsidenten zum Umgang mit kurzen, angulierten und durchmesserreduzierten Implantaten (S. 92ff). In der Falldarstellung wird diesmal der Austausch eines Titan- gegen ein Keramikimplantat beschrieben. (S. 96ff)