Die Redaktion analysiert in dieser Ausgabe den Anteil des Gesundheitsbereichs im Koalitionsvertrag und kommt zu dem Ergebnis, dass es wenig Grund zum Jubel für die niedergelassenen Heilberufe gibt. Besonders gravierend wird sich die angekündigte Aufnahme des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch bemerkbar machen. Also, Zahnärzte demnächst unter Generalverdacht (Seite 6ff.)
Auf europäischer Ebene werfen die Deregulierungswünsche der EU-Kommission bezüglich der Freien Berufe Fragen auf. Beispielsweise stellt die Kommission die Selbstverwaltungsorgane in Frage (S. 40ff.). Im Praxistipp geht es diesmal um die Befundung von Fremd-DVTs. Justiziar Prof. Dr. Ratajczak gibt konkrete Hinweise, welche Gebührenziffern anwendbar sind (S 70ff).
Der Qualitäts- und Registerausschuss des BDIZ EDI nimmt das neue Tantal-Titan-Hybrid-Implantat unter die REM-Lupe und erörtert die Frage, ob es sich langfristig als Alternative zu Titanimplantaten etablieren kann (Seite 72ff.).