Ausgabe 4 nimmt das Thema Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen schwerpunktmäßig ins Visier und beleuchtet die Frage, wann die „Abrechnungsoptimierung“ die Grenze zum Straftatbestand überschreitet. Dazu zwei Experten: Markus Koppenleitner, Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft München I und damit eine von drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die der Freistaat Bayern eingerichtet hat, um sich auf die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu konzentrieren, und Prof. Dr. Thomas Ratajczak, der nicht müde wird zu betonen: „Die peinlich genaue Abrechnung gehört zu den Grundpflichten des (Zahn)Arztes. (S. 20ff und Seite 22).

Außerdem zu finden: Die Indikationsbeschreibung für die Regelfallversorgung in der Implantologie – erstmals nach 2002 fortgeschrieben von der Konsensuskonferenz Implantologie. (S. 28ff). Im Bereich Abrechnung & Recht zeigt BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak auf, welche Zahnvollversicherungen wann welche Leistungen zahlen (S. 67ff). Zum Umgang mit der Periimplantitis gibt BDIZ EDI-Vorstandsmitglied Priv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer im Interview Rede und Antwort (Seite 86ff).