Seit über zwei Jahrzehnten gibt es die BDIZ EDI-Tabelle, die auf einen Blick den Vergleich zwischen BEMA und GOZ/GOÄ preislich und zeitlich abbildet. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Praxen und der drohenden GOÄneu, die der Deutsche Ärztetag Ende Mai auf den Weg gebracht hat, ist diese Tabelle so wertvoll wie nie.

Die Antwort auf Gebührensätze ohne Steigerungsmöglichkeit und mehr als 1300 Zuschlagsziffern in der GOÄneu gibt der BDIZ EDI mit der BDIZ EDI-Tabelle 2025 für die Zahnarztpraxen. Der Mindesthonorar-
umsatzbedarf pro Stunde wird jährlich moderat nach oben angepasst. 2025 beträgt er 417 Euro für die kleine Zahnarztpraxis. Auch die niedergelassenen (Fach)Ärzte müssen betriebswirtschaftlich vorgehen.

Ein Inflationsausgleich fehlt sowohl für die Zahnärzte, deren GOZ-Punktwert seit 35 Jahren nicht erhöht wurde, als auch für Ärzte in der GOÄneu (siehe auch Grafik unten). Die GOÄneu bringt keine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung seit 1996. Der BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak stellt dazu fest: „Hätte man den GOÄ-Punktwert wenigstens im Zeitraum ab 1991 um 57,4 Basispunkte verändert, müsste er heute statt bei 11,4 DPf bei 21,97 DPf = 11,233719 Cent liegen. Stattdessen liegt er seit 1996 unverändert bei 5,828727 Cent“.

PM als pdf-Datei

Grafik Inflationsausgleich

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