4. Auflage der BDIZ EDI-Urteilesammlung zur zahnärztlichen Abrechnung ist online

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) verfügt über die umfangreichste Urteilesammlung zur zahnärztlichen Abrechnung, die regelmäßig aktualisiert wird. Über 7000 ausgewertete Entscheidungen stehen jetzt für die Mitglieder des BDIZ EDI zur Verfügung.

Das Nachlagewerk für den implantologisch tätigen Zahnarzt und Behandler dient der Unterstützung im Umgang mit den Kostenerstattern. Die Sammlung steht den Mitgliedern des BDIZ EDI kostenfrei im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Nach Suchbegriffen und Gebührenpositionen sortiert und damit am Bedarf der Anwender orientiert, hat der Justitiar des Verbandes Prof. Dr. Thomas Ratajczak die Gerichtsurteile zusammengestellt und ausgewertet – darunter auch Instanzentscheidungen: „Diese lassen erkennen, ob seitens der Kostenerstatter zitierte Entscheidungen inzwischen von höheren Instanzen aufgehoben wurden und insofern keine Rechtsgültigkeit mehr besitzen“, sagt Ratajczak. Markierte Leitsätze weisen den Nutzer auf die wichtigsten Aspekte des Urteils hin.

Viele neue Entscheidungen zeigten nach Ansicht Ratajczaks die Unbekümmertheit mancher Zahnärzte im Umgang mit großen Versorgungen und die häufig fehlende fachliche Kompetenz der die Patienten vertretenden Anwälte.

„Im Beihilferecht muss – weil es nicht um die Frage geht, was der Patient an den Zahnarzt zu zahlen hat, sondern um die Frage, was die Beihilfe an den Patienten zu zahlen hat – besonders sorgfältig fachlich argumentiert werden. Das sollte der Behandler wissen. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit Gutachten. Das wiederum sollte der Anwalt des Patienten wissen.“

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