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Das Vereinigte Königreich ist seit dem 31. Januar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Nun steht die Frage offen, ob es zu einem Folge- und Partnerschaftsabkommen zwischen Großbritannien und den EU-Mitgliedstaaten kommt oder ein „harter Brexit“ ansteht. In der Übergangsphase, bis zum 31. Dezember 2020, gilt das EU Recht für das Vereinigte Königreich noch weiterhin.  So auch wie die Berufsanerkennungsrichtlinie für Zahnärzte.

Die Folgen des Brexits werden laut Beobachtern vor allem für das britische Gesundheitspersonal zu spüren sein: Momentan stammen über 13 Prozent der Mitarbeiter aus dem Ausland. Der Brexit könnte den Ärzte- und Pflegekräftemangel im Vereinigten Königreich noch verschärfen. Das wäre eine große Bedrohung für die Patientenversorgung. Im Falle des „harten Brexits“ ist es denkbar, dass Großbritannien sein ausländisches medizinisches Personal mit schnellen Anerkennungsverfahren und entsprechenden Vergütungen lockt.

Ohne das Folgeabkommen würde ebenfalls der bürokratische Aufwand zum Medikamentenimport auf die Insel erhöht. Dabei bezieht Großbritannien zwei Drittel der Medikamente aus EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Zulassung neuer Medizinprodukte im Inland kann sich für das Vereinte Königreich durch den Ausstieg aus der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) verzögern. Das führt zwangsläufig zum Nachteil der Patienten. Diese wird ebenfalls der Wegfall der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) treffen. Sie bietet derzeit Zugang zu reduzierten oder kostenlosen Medikamenten in EU-Mitgliedsstaaten.

Unabhängig vom Verhandlungsausgang lässt sich jetzt schon sagen, dass politische Auswirkungen für die Zahnärzteschaft in der EU spürbar sein werden: In vielen Grundsatzfragen vertritt das Vereinigte Königreich einen ordnungspolitisch liberalen Ansatz. Dieser wird in Brüssel nun weniger Gehör finden.  Man muss jedoch weiterhin abwarten, ob dieser Verlust Auswirkungen auf die Diskussion über die Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte in der EU haben wird. Bislang sind britische Zahnärzteverbände noch in der europäischen Standespolitik aktiv.
Der Council of European Dentists (CED) versucht, sie weiterhin als Mitglieder zu halten. Falls das Folgeabkommen scheitert, muss die British Dental Association (BDA) jedoch den CED verlassen.

Auch weiterhin bleiben Aussagen über die Folgen des Brexits für die Zahnärzteschaft spekulativ. Man kann jedoch davon ausgehen, dass es Zahnärzte sowie Patienten im Vereinigten Königreich stärker treffen wird als in den verbleibenden EU-Mitgliedsstaaten.

Der gesamte Text „Brexit! Und nun?“ lässt sich im Journal „konkret“ 1/2020, Seite 42-44 (Mitgliederbereich) nachlesen.

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