Wie angekündigt fordert der BDIZ EDI in Person seines Justiziars Prof. Dr. Thomas Ratajczak eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hinsichtlich der Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes seit 65 Jahren. Die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner aus Sindelfingen vertritt sechs klagewillige Zahnärzte. Sollte das BMG nicht innerhalb der Fristsetzung positiv reagieren, beschreiten die sechs Zahnärzte den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

„Gegenstand dieses Schreibens ist die jahrzehntelange Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 15 ZHG durch Nichtanpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (und damit auch der Gebührenordnung für Ärzte)…“, schreibt Ratajczak. Sollte bis zum 30. Juni 2023 keine positive Antwort auf die Frage erfolgen, ob in dieser Legislaturperiode mit einer Anhebung des GOZ-Punktwertes zu rechnen sei, wird die Kanzlei Ratajczak & Partner, beauftragt durch sechs Zahnärzte, Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben.

Die gesamte Pressemitteilung

Brief an den BMG

Vollmacht eines potenziellen Klägers