Der BDIZ EDI hat eine gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“  vorgenommen. Nach Ansicht des BDIZ EDI ist eine aufwandsangemessene Honorierung im privatzahnärztlichen Bereich nur möglich, wenn die Leistungen der S3-Leitlinie analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.  Der BDIZ EDI empfiehlt deshalb die Analogisierung der gesamten PAR-Behandlungsstrecke.

Die Vorschläge des BDIZ EDI befinden sich übrigens auch in der BDIZ EDI Tabelle, die über den Shop bestellt werden kann.