Die Feststellungs- und Verwaltungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin kommt nicht voran. Schuld ist das Bundesgesundheitsministerium, das die Klagezustellung zunächst nicht erhalten haben will und anschließend zweimal um Verlängerung der Stellung-nahmefrist gebeten hat, die das Verwaltungsgericht nun bis zum 16. April 2024 gewährt hat.

Am 16. September 2023 reichte die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner die Feststellungs- und Verpflichtungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Der Weg zur Klage, initiiert vom BDIZ EDI, startete bereits Anfang des Jahres 2023 mit der Aufforderung an das Bundesgesundheits-ministerium, Stellung zu beziehen zur Ungleichbehandlung bei den Honorarordnungen und zur 65 Jahre währenden Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes. Das BMG hatte – wenig überraschend für den BDIZ EDI – nicht reagiert.

Das BMG reagierte auch nicht auf die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin, Stellung zur nun eingegangenen Klage zu beziehen. Erst nach wiederholter Ermahnung des Gerichts ließ das BMG verlauten, dass „die gerichtliche Verfügung vom 21. September 2023 mit der Klageschrift bedauerlicherweise nicht eingegangen“ sei oder es könne „ein Eingang nicht nachvollzogen werden“. Das war am 7. November 2023.

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Bildquelle: BMG /Jan Pauls