Alle Jahre wieder: Auch 2020 gibt es eine neue BDIZ EDI-Tabelle die anschaulich zeigt, dass Zahnärzte/innen bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen.

Die Tabelle liefert alle zahnärztlichen Leistungen im BEMA, in der GOZ und GOÄ in Euro und vergleicht direkt den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor der GOZ oder dem entsprechenden GOÄ-Wert. Wird der BEMA höher vergütet, erscheint der Euro-Wert grün und der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ rot – und umgekehrt. Auch die aus betriebswirtschaftlicher Sicht wichtige maximal zur Verfügung stehende Zeit für die jeweilige Behandlung – sowohl im BEMA als auch im 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz von GOZ und GOÄ ist bei jeder Leistung dabei. Insgesamt 20 neue Gebührenordnungspositionen im BEMA sind zudem integriert.

Die BDIZ EDI-Tabelle 2020 ermöglicht auf einen Blick die Orientierung über die Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist seit ihrer Einführung 1988 hinsichtlich der Honorierung nahezu unverändert geblieben, denn die Novellierung 2012 brachte nur wenige Veränderungen gegenüber 1988. Für vertragszahnärztliche Tätigkeit gab es in den meisten Jahren Punktwert-Steigerungen in homöopathischer Dosierung. Dadurch geht die Schere zwischen steigenden Praxiskosten und stagnierendem Honorar immer weiter auseinander.

Die BDIZ EDI-Tabelle 2020 kann im Shop bestellt werden