Der BDIZ EDI ist seiner Zeit meist weit voraus: 2001 setzte er den Tätigkeitsschwerpunkt (TSP) Implantologie vor dem Bundesverfassungs­gericht durch, 2012 klagten sechs Zahnärzte dort auf Initiative des BDIZ EDI gegen die Nichtanhebung des Punktwerts in der GOZ und 2015 stellte der Verband sich mit einem alternativen Gesetz­entwurf gegen den Regierungsentwurf zum Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Wir agieren dank des starken Rückhalts durch die Mitglieder schnell und völlig unabhängig.

Der Vorstand 2021-2025 von links: Generalsekretär Prof. Dr. Jörg Neugebauer, Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Schriftführer Dr. Stefan Liepe, Vizepräsident Univ. Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Präsident Christian Berger, Dr. Renate Tischer, Schatzmeister Dr. Wolfgang Neumann, Dr. Nathalie Khasin, Dr. Detlef Hildebrand und Dr. Freimut Vizethum. Nicht auf dem Foto: Dr. Dr. Markus Tröltzsch

Das Leitmotiv des Verbandes stammt von den Gründervätern: Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt soll nach entsprechender Fortbildung die Möglichkeit haben, in der eigenen Praxis implantologisch tätig zu sein. Dazu stehen wir und daran arbeiten wir im Vorstand:

  • Fortbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • betriebswirtschaftliches Auskommen jeder Zahnarztpraxis
  • Ihre Freiheit auch in Zukunft das umzusetzen, was Sie am besten können: Die Patienten gut behandeln!

Kernaufgaben des Verbandes sind die professionelle Unterstützung in Fragen des Rechts und der privatzahnärztlichen Abrechnung sowie die hochkarätige Fortbildung im implantologisch-chirurgischen und implantat-prothetischen Bereich.

Der BDIZ EDI übernimmt häufig die Vorreiterrolle, wenn es darum geht, Gesetze und Verordnungen für Zahnärzte zu hinterfragen – notfalls konsultiert der Verband auch das Bundesverfassungsgericht. Er mischt sich für alle deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Gesundheitspolitik ein – auf deutscher und europäischer Ebene!