26.3.2020
Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Kommission verkündet, die EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) um ein Jahr zu verschieben. Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) begrüßt diese Entscheidung zwar, sie geht dem Verband indes nicht weit genug. Der BDIZ EDI hatte bereits vor der Corona-Pandemie einen Aufschub von zwei Jahren gefordert. Jetzt sind mindestens drei Jahre erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der MDR herzustellen.
Die Forderung des BDIZ EDI lautete bereits vor der Corona-Pandemie, die Umsetzung u.a. aufgrund fehlender Benannter Stellen und der fehlenden Funktionalität der zentralen Datenbank EUDAMED um zwei Jahre zu verschieben. Keines der mit der MDR angestrebten Ziele ist zum ursprünglichen Geltungstag zu erreichen. In Teilen kam zwischenzeitlich Bewegung ins Spiel, so wurde die EUDAMED Ende Oktober 2019 um zwei Jahre auf den 26. Mai 2022 verschoben.