In seiner Entscheidung vom 08.07.2021 (Az. C-166/20) hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit der Auslegung der Richtlinie 2005/36/EG (Art. 1 und 10 lit. b) befasst. Gegenstand der Entscheidung war unter anderem die Frage, ob eine Berufsausbildung, die in einem Mitgliedstaat (Herkunftsstaat) nicht vollständig abgeschlossen wurde und in einem anderen Mitgliedstaat (Aufnahmestaat) nach den Regelungen des Herkunftsstaates beendet wird, als Berufsqualifikation im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG anzusehen ist.

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