Der gutachterlich tätige Zahnarzt übt im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit ein verantwortungsvolles Amt aus. In diesem Rahmen werden an ihn fachlich hohe Anforderungen gestellt, für die er vollumfänglich eintrittspflichtig ist. Dem gutachterlich tätigen Zahnarzt obliegt neben der Aufgabe, sich ständig und umfassend fortzubilden, insbesondere die Plicht, sein Amt stets umsichtig, objektiv und unparteiisch auszuüben und sich zur Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit auf die Erfüllung seines Auftrages zu beschränken. Aus diesem Grund hat der BDIZ EDI Grundsätze in seiner Gutachterordnung formuliert, die die berufsrechtlichen Vorschriften des gutachterlich tätigen Zahnarztes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten unterstützen sollen.