Die Konsensuskonferenz Implantologie hat unter Federführung des BDIZ EDI im Jahr 2014 die Indikationsklassen neu beschrieben. Sie dienen Behandlern, Gutachtern und Kostenerstattern als Richtschnur bei der Beurteilung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Begutachtungen.
Die Indikationsklassen stellen keine festen Vorgaben dar, sondern sind als Behandlungsempfehlung für den ‘Normalfall’ in den jeweiligen Klassen I, II und III anzusehen.