In diesem Webinar ging es um die Abrechnung von Zwischenlösungen, die fester Bestandteil eines Versorgungskonzeptes sind. Sie sind in den Praxisalltag integriert und dennoch werfen die Berechnungsmöglichkeiten oft neue Fragen auf.

Sind festsitzende provisorische Versorgungen nicht möglich, können nach Extraktionen oder nach dem Setzen von Implantaten, Interimsprothesen bis zur Wundheilung eingesetzt werden. Ist eine festsitzende provisorische Versorgung nicht möglich, so werden in der Regel Teilprothesen mit einfachen Halteelementen, ggf. auch Totalprothesen als Interimsprothesen oder Immediatprothesen, als Übergangslösung nach chirurgischen Leistungen wie Zahnextraktion oder Implantation notwendig.  Diese Zwischenlösungen sind ggf. zur Bisshebung  im Rahmen von funktionsanalytischen Leistungen angezeigt.

Bei festsitzenden Provisorien muss das direkt auf Abformbasis hergestellte von einem Langzeitprovisorium unterschieden werden.

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