Zehn Jahre sind seit der vom Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Euroa e.V. (BDIZ EDI) veranlassten Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012 vergangen, der Punktwert ist aberunverändert geblieben. Im Interview mit der dzw erläutern Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI, und Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI, ihre neue Strategie, die auf eine Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Berlin setzt.

Herr Berger, Sie sind seit Jahrzehnten als Zahnarzt und Standespolitiker aktiv. Wie viele GOZ-unktwerterhöhungen haben Sie in dieser Zeiterlebt?

Berger: Ich habe mein Staatsexamen 1984 abgelegt und war dann fünf Jahre lang angestellter Zahnarzt an der MKG-Chirurgie an der Universität Heidelberg. Seit meiner Niederlassung im Frühjahr 1989 hat es keine einzige Punktwerterhöhung gegeben. Die aktuellen Gebührenhöhen basieren auf Vorschlägen aus den Fünfzigerjahren, die 1965 als GOZ festgeschrieben wurden. 1988 wurden sie kostenneutral umrelationiert, um 2012 um einige wenige Leistungen ergänzt zu werden – aber ohne Punktwerterhöhung. Die Punktwerte in der GKV wurden in dieser Zeit dagegen fast verdoppelt: von 1,24 DM in 1988 auf 1,22 Euro heute – das sind 92 Prozent mehr.

Die Gebührenordnung der Tierärzte wurde in den vergangenen Jahren gleich mehrfach angepasst. Gab es Initiativen zur Anpassung der GOZ?

Ratajczak: Wir haben es versucht und das BMG angeschrieben, ob bis Ende der Legislaturperiode noch etwas passieren wird, andernfalls würden wir klagen, aber  wir haben keine Antwort erhalten. Die Anpassungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind interessant, weil die erste große Anpassung der Punktwerte bei den Tierärzten 1988 im selben Jahr wie die der GOZ erfolgte. Seit 1988 wurde die Gebührenordnung der Tierärzte aber um rund 135 Prozent angehoben. Allein die letzte Erhöhung betrug rund 60 Prozent. In der Klage vor dem Verwaltungsgericht haben wir uns deshalb erlaubt, zahnärztliche Leistungen der GOZ mit Leistungen der GOT zu vergleichen, um der Öffentlichkeit die Ungleichbehandlung deutlich zu machen.

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Bild Brandenburger Tor: pixabay/cocoparisienne