Die Mitgliedstaaten der EU müssen seit 25.10 2013 die Richtlinie 2011/24/EU zur Ausübung der Patientenrechte umsetzen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die EuGH-Rechtsprechung zur Kostenerstattung bei grenzüberschreitender Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen.

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An der im Anhang dargestellten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27.10.2011 (C-255/09) lässt sich deutlich ablesen, dass die Kodifizierung der Richtlinie erforderlich war, weil die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze nicht in allen EU-Mitgliedstaaten beachtet wurden.