Aus aktuellem Anlass nimmt der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) ein zusätzliches Online-Seminar in seine Fortbildungsreihe „Der BDIZ EDI informiert 2021“ auf. Das Webinar mit BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak behandelt die ab 26. Mai 2021 geltende EU-Medizinprodukteverordnung MDR. Diverse Fragen zum Umgang mit der MDR erreichen den Verband dieser Tage. Das Seminar soll sie beantworten helfen.

Als Referent des einstündigen Sonder-Seminars beleuchtet der Justiziar des BDIZ EDI u.a. die Frage, ob chairside erstellter CAD/CAM-Zahnersatz bereits als Herstellung gilt oder als Sonderanfertigung gemäß Artikel 2 Abs. 3 MDR einzuordnen ist. Der Vortrag behandelt die fünf „W“ der MDR in Bezug auf die zahnärztliche Behandlung: Wer, was, wann, wo und warum. Die Schlagworte: Konformitätserklärung, Sonderanfertigung, Liste von Sonderanfertigungen, CE-Kennzeichnung, Sicherheitsbeauftragter, Meldung von technischen Mängeln.

Webinar:                         EU-Medizinprodukteverordnung – was kommt am 26. Mai auf die Zahnärzte zu?

Termin:                           Mittwoch, 28.04.2021, 19-20 Uhr

Referent:                         BDIZ EDI-Justiziar RA Prof. Dr. Thomas Ratajczak

Anmeldung:                    www.bdizedi.org/seminare

Fortbildungspunkte:       1 gemäß BZÄK/DGZMK/KZBV

Kosten:                           Kostenfrei für Mitglieder des BDIZ EDI; Nichtmitglieder zahlen bitte 50 Euro Teilnahmegebühr. Wer erstmalig teilnimmt, kann von der laufenden Aktion des BDIZ EDI profitieren (siehe Internetseite des BDIZ EDI: (Kein Mitglied? Kein Problem).

Hier die gesamte Presseinformation als pdf