Die aktuelle BDIZ EDI-Tabelle zeigt anschaulich, dass inzwischen 101 BEMA-Leistungen höher bewertet sind als die entsprechende GOZ-Leistung im 2,3-fachen Steigerungssatz. Als Ausweg aus dem Dilemma in der privatzahnärztlichen Abrechnung durch einen GOZ-Punktwert, den der Verordnungsgeber seit 65 Jahren nicht angehoben hat, gibt der BDIZ EDI mit der ANALOG-Tabelle 2024 eine erweiterte Hilfestellung zur Analogabrechnung zu weit mehr als 200 Leistungen und den dabei anzusetzenden Gebührenziffern.
Bisher gab kaum jemand konkrete Empfehlungen zu den bei der Analogabrechnung sinnvollerweise anzusetzenden Gebührenziffern. Diesen Schritt vollzieht der BDIZ EDI mit der ANALOG-Tabelle, die als Empfehlung dient. Der BDIZ EDI hat als Grundlage – wie in der BDIZ EDI-Tabelle 2024 – einen Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 390 Euro veranschlagt.