Die Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI diskutierte Ende Februar online über die Einsatzmöglichkeiten von Keramik in Implantologie und Implantatprothetik: Neben Abutments und Suprakonstruktionen wurden auch ein- und zweiteilige Keramikimplantate unter die Lupe genommen. Nun liegt der abgestimmte Praxisleitfaden 2021 vor, der das Papier aus dem Jahr 2007 aktualisiert: Update Keramik in der Implantologie.
Für die einteiligen Keramikimplantate räumt die EuCC frühere Bedenken aus. So sei das Risiko von Implantatfrakturen bei den derzeit im Handel erhältlichen Implantaten gering. Eine Überlastung in der frühen Einheilphase könne durch Schienen oder durch eine provisorische Versorgung ohne funktionelle Belastung vermieden werden.
Bei den zweiteiligen Keramikimplantaten hält die EuCC fest, dass verschiedene Konstruktionen von Abutmentverbindungen zur Verfügung stehen, davon einige mit Metallkern. Das Konzept der metallfreien Implantatkonstruktionen werde indes aufgegeben. Die EuCC weist darauf hin, dass die Fixierung der Abutments ein spezielles Protokoll gemäß Herstellerangaben erfordere. Die EuCC stellt fest: „Wissenschaftliche Belege für zweiteilige Implantate sind selten.“
Bei der Ästhetik punkten laut EuCC die keramischen Abutments gegenüber den metallischen, vor allem bei Patienten mit dünnem Gewebephänotyp. Die verringerte Biofilmadhäsion im Vergleich zu Titan wird zwar, basierend auf experimentellen Studien, hervorgehoben, jedoch, so das Papier, scheint die Oberflächentopographie die primäre Determinate bei der Akkumulation von Biofilm zu sein, nicht die Wahl des Materials.