Beschreibung
Die Tabelle zeigt zahnärztliche Leistungen im BEMA, in der GOZ und GOÄ in Euro und vergleicht direkt den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor der GOZ oder dem entsprechenden GOÄ-Wert. Wird der BEMA höher vergütet, erscheint der Euro-Wert grün und der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ rot – und umgekehrt. Wieder aufgeführt ist die betriebswirtschaftlich maximal zur Verfügung stehende Zeit für die jeweilige Behandlung – sowohl im BEMA als auch im 2,3- und 3,5-fachen Satz von GOZ und GOÄ. Neue Gebührenordnungspositionen im BEMA betreffen die PAR-Richtlinie. Zum ersten Mal aufgeführt sind die sechs von BZÄK, PKV/Beihilfe konsentierten Analogpositionen in der GOZ. Zu den weiteren PAR-Leistungen unterbreitet der BDIZ EDI Vorschläge zur Analogabrechnung.
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