Seit langer Zeit denken Hochschullehrer und ZahnÄrzte über Qualitätsleitlinien nach. Der BDIZ EDI hat es sich früh zur Aufgabe gemacht, im Konsens mit Wissenschaftlern und Praktikern eine Qualitätsleitlinie Implantologie zu entwickeln. Schon vor mehr als 20 Jahren stellte der Qualitäts- und Register-Ausschuss (Q+R-Ausschuss) des BDIZ EDI erste Standards für Implantatsysteme auf.
Das Ziel der im Juni 2002 erstmals vorgelegten und nun aktualisierten Qualitätsleitlinie ist es, dem implantologisch tätigen ZahnArzt einen Maßstab in die Hand zu geben, der es ihm erlaubt, seine eigene Arbeit zu beurteilen. Diese Qualitätsleitlinie dient der Selbstbeurteilung und Selbsteinschätzung, denn nur der Behandler kennt die durchgeführte Arbeit, kennt seine Patienten mit ihren Wünschen und Problemen. Nur er kann zuverlässig beurteilen, wie diese Rahmenbedingungen, die für jede medizinische Leistung von teils ausschlaggebender Bedeutung sind, das vorliegende Behandlungsresultat – positiv oder negativ – beeinflusst haben. Aber auch der Patient braucht verlässliche und verständliche Kriterien, um das Behandlungsergebnis beurteilen zu können.
Dabei ist festzuhalten, dass die in dieser Qualitätsleitlinie formulierten Kriterien sich an den Maßstäben der zahnmedizinischen Wissenschaft orientieren und daher nur Gültigkeit in einem gesundheitspolitischen und zahnärztlichen Umfeld haben, in dem diese Maßstäbe nicht – wie es in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung und zunehmend auch bei privater Krankenversicherung geschieht - missachtet werden. Die fachlichen Aussagen dieser Qualitätsleitlinie sind deshalb auch in anderen Ländern gültig.
Diese Fassung der Qualitätsleitlinie wurde im März 2019 vom Vorstand des BDIZ EDI verabschiedet. Näheres finden Sie im Online-Shop.