Seit 2019 sind Zahnärzte in Deutschland und auch viele Mitglieder des BDIZ EDI von einer Kündigungswelle im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung betroffen. Die Gründe für die Entwicklung liegen in der steigenden Zahl von gemeldeten Haftpflichtfällen und von zu regulierenden Haftpflichtfällen und in der Tendenz der Rechtsprechung zu immer großzügigerer Bemessung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Zu beachten ist auch der seit 11. Juli 2021 (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz GVWG) eingefügte
§ 95e in das SGB V. Praxisgründer müssen den Zulassungsausschüssen bereits mit Beginn des Zulassungsverfahrens das Vorliegen der Haftpflichtversicherung in geforderter Höhe nachweisen. Die Mindestversicherungssumme ist in der Einzelpraxis mit drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall angesetzt, in MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften mit fünf Millionen.

Gerade in der Implantologie kommen die unter Umständen sehr hohen Kosten der Folgebehandlung nach (bewiesenen) Behandlungsfehlern oder nach unzureichender Aufklärung über Behandlungsalternativen hinzu. Dies war Anlass für eine große Versicherungsgruppe, bestehende Versicherungsverträge zu kündigen und gleichzeitig deutlich höhere Prämien für den Fall vorzusehen, dass der Zahnarzt in seiner Praxis implantiert.

Der BDIZ EDI verschafft sich derzeit eine Marktübersicht, um den Mitglieder entsprechend der neuen Gesetzeslage eine neue Rahmenvereinbarung anbieten zu können.