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Der BDIZ EDI arbeitet seit vielen Jahren mit der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner zusammen. Der Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht, RA Prof. Dr. Thomas Ratajczak, begleitet und
berät den BDIZ EDI als Justiziar seit der Gründung des Verbandes. Mitglieder kommen so in den Genuss einer ausführlichen Rechtsberatung.

Der Justiziar hat für den Verband die Stellungnahme zur GOZ 2012 ausgearbeitet, die in Teilen von den deutschen Zahnärztekammern übernommen wurde, und hat die Klage des BDIZ EDI gegen die GOZ 2012 bis zum Bundesverfassungsgericht getragen. Im verbandseigenen Magazin „BDIZ EDI konkret“ schreibt er regelmäßig in der Rubrik „Abrechnung & Recht“ über die heißen Themen: einschlägige GOZ-Urteile, Praxisbegehungen, die verschiedenen Formen der Berufsausübungsgemeinschaften, die Bedeutung von Leitlinien in der Zahnmedizin und bereitet die Leser auf neue gesetzliche Regelungen vor bzw. analysiert sie.

Im Praxistipp beantwortet der BDIZ EDI-Justiziar regelmäßig Anfragen von Mitgliedern zu Abrechnungsfragen. Der Praxistipp erscheint ebenfalls im „BDIZ EDI konkret“.