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Keine andere zahnärztliche Organisation kümmert sich so intensiv um die Auswirkungen von neuen Verordnungen und Gesetzen, die die Zahnarztpraxen betreffen. Von A wie Antikorruptionsgesetz bis Z wie Zahnärztliche Dokumentation. Der BDIZ EDI analysiert und gibt Hilfestellung über Workshops und Ratgeber.

ZUR ERINNERUNG
Der BDIZ EDI hat bereits 2015 als einziger Verband einen alternativen Gesetzentwurf als Gegenentwurf zum Vorhaben des Bundesjustizministeriums in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Darin wurden korrupte Verhaltensweisen in den Fokus gestellt und nicht – wie im Regierungsentwurf – ausgewählte Personengruppen im Gesundheitswesen. Immerhin hat es der BDIZ EDI geschafft, die Diskussion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz neu zu entfachen. Das führte bei der Politik zu der Erkenntnis, das Vorhaben der Bundesregierung in seiner ursprünglich umfassenden Form abzuschwächen. Sicher auch Verdienst des BDIZ EDI und seines alternativen Gesetzentwurfs.

Aufklärung tut weiterhin not, denn die neuen Gesetze werfen für die Heilberufe mehr Fragen auf, als vom Gesetzgeber beantwortet werden. Aktuell kümmert sich der BDIZ EDI um das TSVG und die EU-Medizinprodukteverordnung.

Das ABC im Umgang mit dem Antikorruptionsgesetz liefert der BDIZ EDI in seinem 2017 erschienenen Ratgeber „Vermeidung von Korruption in der Zahnarztpraxis“. Hier gibt er 90 konkrete Empfehlungen zu den Tatbestandsmerkmalen in den §§ 299a (Bestechlichkeit) und 299b (Bestechung) Strafgesetzbuch (StGB). Der Ratgeber richtet sich an Zahnärzte, Zahntechniker und ihre Partner und enthält eine Compliance-Erklärung, mit der die Praxispartner erklären können, korruptes Verhalten abzulehnen.

Mit dem Ratgeber ergänzt der BDIZ EDI seine Aufklärungsarbeit für die Zahnarztpraxis.