EU-Medizinprodukteverordnung MDR – was kommt am 26.Mai auf die Zahnarztpraxen zu?

Prof. Dr. Thomas Ratajczak
Auch Zahnärzte*innen sind von der ab 26. Mai 2021 geltenden EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) betroffen. Der Referent behandelt u.a. die Frage, ob chairside erstellter CAD/CAM-Zahnersatz bereits als Herstellung gilt oder als Sonderanfertigung gemäß Artikel 2 Abs. 3 MDR einzuordnen ist. Der Vortrag behandelt die fünf „W“ der MDR in Bezug auf die zahnärztliche Behandlung: Wer, warum, was, wann und wo. Die Schlagwörter: Konformitätserklärung, Sonderanfertigung, Liste von Sonderanfertigungen, CE-Kennzeichnung, Sicherheitsbeauftragter, Meldung von technischen Mängeln.
1 Fortbildungspunkt gemäß den Richtlinien von DGZMK/BZÄK/KZBV
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