
7,7 Stunden! Deutschlands Zahnärzte*innen müssen immer mehr Zeit für administrative Aufgaben der Praxisverwaltung aufbringen. Dieser Aufwand steigt stetig. Pandemiebedingt wird sich folglich die Zahl im KZVB-Jahrbuch deutlich erhöhen.
Die beste ZMV kann mit der besten Software nichts berechnen, was im Behandlungszimmer nicht aufgeschrieben (dokumentiert) wurde! Nur eine vollständige Dokumentation verhindert Honorarverluste.
Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung und Dokumentation fordert, dass grundsätzlich alle Patienten*innen umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen.
Das Patientenrechtestärkungsgesetz (PRG) macht die Dokumentation noch schwerer und zeitintensiver. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden – und natürlich dokumentiert werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht allein nicht aus. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen.
Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen. Insbesondere bei chirurgischen Eingriffen fehlt häufig eine umfassende Dokumentation oder der OP-Bericht oder die Kostenübernahmeerklärung des Versicherten.
2 Fortbildungspunkte gemäß den Richtlinien von DGZMK/BZÄK/KZBV
Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder € 50,00
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