Online-Seminar · Umgang mit und Informationspflicht bei Komplikationen

Prof. Dr. Thomas Ratajczak
Das am 26.02.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz brachte eine schwer verständliche Informationspflicht mit sich. Patienten sind nach § 630c Abs. 2 Satz 2 BGB zu informieren, wenn „für den Behandelnden Umstände erkennbar“ sind, die „die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen“. Diese Information muss „auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren“ erfolgen. Diese Pflicht betrifft, wie sich aus Satz 3 dieser Norm ergibt, nicht nur Behandlungsfehler anderer Behandler, sondern auch die eigenen.
Diesen Themen geht das Webinar nach.
Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder € 50,00 – 1 Fortbildungspunkt