Bis zum 30.06.2022 müssen die Eintragungen in das Transparenzregister vorgenommen werden. Eintragungspflichtig sind u.a. alle Partnerschaftsgesellschaften und GmbHs.

Diese Pflicht knüpft nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG (Geldwäschegesetz) nur an der Rechtsform an, nicht an dem Zweck, zu dem die Gesellschaft gegründet wurde.

Die Eintragungen sind über die Seite www.transparenzregister.de vorzunehmen.

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