Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) lädt einmal im Jahr seine Gutachter/innen, die der Gesellschaften der Konsensuskonferenz Implantologie und Gutachter-Referenten von Zahnärztekammern zur Gutachterkonferenz Implantologie ein. So gelingt ein bundesweiter Austausch der Sachverständigen zu aktuellen Themen. Die 29. Gutachterkonferenz des BDIZ EDI im Auftrag der Konsensuskonferenz Implantologie findet am Samstag, den 29. Juni 2019 gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Thüringen in Erfurt statt. Thema: Die Begutachtung des Umgangs mit Komplikationen in der implantologischen Behandlung. Es geht darüber hinaus natürlich auch um weitere aktuelle Fragestellungen zu zahnärztlichen Themen.

Der BDIZ EDI bietet im Dorint-Hotel in Erfurt ein breites Spektrum an Wissen und Hintergrundinformationen. Eingangs stellt der Gutachterreferent aus Bayern, Prof. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel, vor, wie sich Interessenten für die Gutachtertätigkeit qualifizieren können – Stichwort: Gutachter-Curriculum und Mentoring-Programm. Anschließend referiert BDIZ EDI-Vizepräsident Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller über den Umgang mit Nervschädigungen. Dazu passend der folgende Vortrag von BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak. Er definiert den Behandlungsmisserfolg und zeigt das gesamte juristische Spektrum auf: vom Aufklärungsproblem bis zum Schadensersatz.