Seit 2019 sind Zahnärzte in Deutschland und auch viele Mitglieder des BDIZ EDI von einer Kündigungswelle im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung betroffen. Es gilt aber auch eine gesetzliche Neufassung zu beachten.
Der BDIZ EDI gibt Empfehlungen für seine Mitglieder im Umgang mit dem Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus. Sie müssen als Mitglied angemeldet sein.