Die PAR-Richtlinie wurde 2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Jetzt gibt es im BEMA neue Leistungen für die systematische Parodontitis-Therapie. Leider werden die GOZ-Gebührenziffern im Kapitel E (Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) den Leistungen der neuen Richtlinie im BEMA  nicht gerecht, da sie nicht den aktuellen leitlinienbasierten Standard darstellen. Im Vortrag wird der neue Lösungsansatz, den die BDIZ EDI-Tabelle 2022 erstmals darstellt, vorgestellt: die Analogisierung der gesamten PAR-Behandlungsstrecke mit bewusst niedrigen Steigerungsfaktoren, die die BEMA-Honorare nur geringfügig überschreiten, um den Nachweis zu liefern, dass GKV-Versicherte für vergleichbare Leistungen ein vergleichbares Honorar bezahlen.

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