Die BEMA-Abrechnung von PAR-Leistungen nach der S3-Leitlinie haben sich im Praxisalltag integriert. Aber wie sieht es in der GOZ aus? Eine Translation in die GOZ scheitert daran, dass die veraltete GOZ die Leistungen der PAR-Versorgungsstrecke nicht enthält.

Für alle Patienten, unabhängig vom Versichertenstatus, ein Behandlungskonzept zu integrieren, kann nur gelingen, wenn die Berechnung der neuen Leistungen auf dem anlogen Wege vorgenommen wird.

Moderne Behandlungstherapien, auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, wie z.B.  minimalinvasive Verfahren oder der Einsatz eines Lasers, müssen sich in der GOZ-PAR-Analogie etablieren. Die analoge Berechnung wurde vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt – leider  reagiert der PKV-Verband derzeit noch mit restriktiven Erstattungsverhalten, das nicht hinnehmbar ist.    

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