Ob eine Krankenversicherung ganz oder anteilig die entstehenden Kosten übernimmt, regeln die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Sie sollten sich immer vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung (gesetzlich, privat, Beihilfestelle) erkundigen, wie hoch der Zuschuss Ihrer Krankenkasse an der geplanten Implantatversorgung ist. Eventuell haben Sie auch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall sollten Sie prüfen, welche Leistungen hier abgedeckt werden.
Bitte beachten Sie: Eine Implantation ist immer ein privater Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt. Ob eine Krankenversicherung ganz oder anteilig die entstehenden Kosten übernimmt, regeln die Bedingungen Ihrer Versicherung. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Versicherungstarife und entsprechend unterschiedliche Zuschüsse Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung/Beihifestelle an den Behandlungskosten.
Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e. V.
European Association of Dental Implantologists
BDIZ EDI
Lipowskystr. 12
81373 München
Telefon +49 (0) 89 720 69 888
Fax: +49 (0) 89 720 69 889
EMail office@bdizedi.org