Sie sollten sich immer vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung (gesetzlich, privat, Beihilfestelle) erkundigen, wie hoch der Zuschuss Ihrer Krankenkasse an der geplanten Implantatversorgung ist. Eventuell haben Sie auch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall sollten Sie prüfen, welche Leistungen hier abgedeckt werden.

Bildquelle: proDente/Cornelis Gollhard

Festzuschüsse für gesetzlich Versicherte

Bitte beachten Sie: Eine Implantation ist immer ein privater Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt. Ob eine Krankenversicherung ganz oder anteilig die entstehenden Kosten übernimmt, regeln die Bedingungen Ihrer Versicherung. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Versicherungstarife und entsprechend unterschiedliche Zuschüsse Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung/Beihifestelle an den Behandlungskosten.

  • Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen erhalten seit 1.1.2005 einen am Befund orientierten ‘Festzuschuss’ auch für implantatgetragenen Zahnersatz – der Festzuschuss variiert je nach Ausgangssituation im Mund. Die Kosten für die Implantation müssen selbst bezahlt werden.
  • Mitglieder von privaten Krankenversicherungen (oder bei privater Zusatzversicherung) erhalten gemäß den mit ihrer Versicherung abgeschlossenen Verträgen eine Kostenübernahme oder Zuschüsse – aber beachten: Nicht alle vom Zahnarzt erbrachten Leistungen werden auch erstattet. Hier verhalten sich die Versicherungen sehr unterschiedlich.
  • Beihilfeberechtigte Patienten erhalten eine anteilige Erstattung der Kosten ihrer Behandlung bei Vorliegen von bestimmten Indikationen – nicht jede Implantatversorgung fällt unter die engen Kriterien der Beihilfe..