Der BDIZ EDI gibt Empfehlungen für seine Mitglieder im Umgang mit dem Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus. Sie müssen als Mitglied angemeldet sein.
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Seit 2019 sind Zahnärzte in Deutschland und auch viele Mitglieder des BDIZ EDI von einer Kündigungswelle im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung betroffen. Es gilt aber auch eine gesetzliche Neufassung zu beachten.