
Statement von Prof. Dr. Roland Frankenberger im BDIZ EDI konkret 1/2022
Der Status quo der deutschen Zahnmedizin ist im Positionspapier „Perspektive Zahnmedizin 2030“ ausführlich beschrieben, es bildet auch die Grundlage dieses Statements. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde in der Zahnmedizin erfolgreich der Paradigmenwechsel vom Reparaturfach zum medizinischen Präventionsfach „Orale Medizin“ eingeleitet. Viele täglich anzutreffenden Therapien und Therapieentscheidungen waren jahrzehntelang mit den Inhalten der zahnärztlichen Approbationsordnung von 1955 verquickt. Diese basierte jedoch auf den epidemiologischen Grundlagen der Nachkriegszeit, verbunden mit eingeschränkten technischen Möglichkeiten vor allem auf dem Gebiet der Zahnerhaltung.
Natürlich bildete der klassische Zahnersatz damals den Kern der zahnärztlichen Bemühungen, 67 Jahre später ist das aber schlichtweg nicht mehr so. Unabhängig davon steigt das Durchschnittsalter unserer Patienten kontinuierlich an, wodurch Multimorbidität und Morbiditätskompression einen immer größeren
Impact auf unseren Beruf haben. Eine bessere horizontale Transparenz zur Medizin ist daher fundamental
für eine moderne Ausbildung der jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner. Diese Aspekte wurden im Rahmen der Novelle der Approbationsordnung ab 2019 erfolgreich aufgegriffen, es stellen sich aber bei genauem Hinsehen drei erhebliche Probleme dar: