Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. 54 Parteien nehmen daran teil, 15 weitere Wahlvorschläge wurden vom Bundeswahlausschuss und nach Einlegung einer Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Von den zugelassenen Parteien sind sieben bislang im Bundestag vertreten, zwei weitere in mindestens einem Landtag. Das Spektrum der Wahlvorschläge reicht von der Tierschutzallianz und der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI) über die Europäische Partei LIEBE, einer Partei für Gesundheitsforschung, die GRAUEN PANTHER und die V-Partei³–Partei für Veränderung, Vegetarier und Vegane, bis hin zur DU (Die Urbane. Eine HipHop-Partei) und der Partei für Kinder, Jugendliche und Familien, Lobbyisten für Kinder.

Soll einer noch sagen, Deutschland wäre nicht bunt geworden. Das gilt insbesondere für Wahlversprechen. Wie wenig der Wähler darauf gibt, wird man am Wahlergebnis der PARTEI ablesen können, die mit ihrer Forderung nach einer „Bierpreisbremse“ und dem Vorschlag, an Steilküsten, Bau- und Badestellen, Bahnsteigkanten, Radwegen und Bananenschalen wirkmächtige Schilder mit der Aufschrift „Karl Lauterbach warnt“ aufzustellen, eigentlich gute Chancen hätte, die Fünf-Prozent-Hürde zu knacken.

Zum gesamten Beitrag von Rechtsanwalt Peter Knüpper