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Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, kurz EU-MDR, ist seit dem 26. Mai 2021 von Medizintechnik-Unternehmen verbindlich anzuwenden. Patientensicherheit erhöhen und gleichzeitig Innovationen ermöglichen, dieses Ziel hat sich das Regelwerk selbst ins Stammbuch geschrieben. (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte erleben bisweilen genau das Gegenteil. Vier von ihnen berichten aus ihrem Umfeld – über Ideen, Hoffnungen und vor allem Enttäuschungen.

Zum Artikel im BDIZ EDI konkret 3/2021

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EuGH-Entscheidung vom 25.02.2021: Partieller Berufszugang und automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen

Erste ITI-Präsidentin

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Übergangsfrist für EU-Medizinprodukteverordnung MDR läuft ab – Webinar am 28. April 2021

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07.12.2020
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04.02.2020