Die Analogabrechnung gewinnt in Folge der jahrzehntelangen Nichtanpassung der GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung und der Enttäuschung über die Nichtanhebung des Punktwertes seit nunmehr 65 Jahren rasch an Bedeutung. Für den Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet. Sie ist auch insofern flexibel, als Zeit- und Kostenaufwand keine normierten Standardgrößen, sondern im Rahmen des § 6 Abs. 1 GOZ praxisindividuell abbildbar sind.
Die Aufgabe der Analogieberechnung besteht darin, faktisch eine neue Gebührenziffer zu schaffen, um viele Leistungen dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde anzupassen. Viele Leistungen, die nach dem Stand der Wissenschaft (State oft the Art) erbracht werden, weichen stark von den in der GOZ beschriebenen Leistungen ab. Deshalb ist eine neue genaue Leistungsbeschreibung notwendig, um eine nach State-of-the-Art der GKV gleichwertige Behandlung zu gewährleisten.
In unserem Shop kann die Analogtabelle künftig erworben werden