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Der BDIZ EDI hat die Schildfähigkeit des Tätigkeitsschwerpunkts Implantologie (TSP) gerichtlich durchgesetzt. Bei der Vergabe des TSP legt der Verband Wert auf hohe Qualität und den Nachweis von Erfahrung, ausreichenden Kenntnissen und nachhaltiger Tätigkeit. Alle fünf Jahre wird überprüft, ob die Kriterien eingehalten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer 2001 zum Tätigkeitsschwerpunkt einen Beschluss gefasst und die bisher strengen berufsrechtlichen Schranken für Ärzte und Zahnärzte am allgemeinen Wettbewerbsrecht orientiert. 

Der BDIZ EDI als Berufsverband für ein spezielles Gebiet in der Zahnmedizin legt großen Wert darauf, dass hinter dem veröffentlichten Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Erfahrung, Kenntnisse und nachhaltige Tätigkeit stehen, auf die der Patient sich auch verlassen kann. Eine Praxis muss auch leisten, was sie auf ihrem Schild avisiert. Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie des BDIZ EDI beruht auf überprüfter Qualifikation und nachgewiesener praktischer Tätigkeit.

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

  1. Zertifikat über das Curriculum Implantologie nach den Richtlinien der Konsensuskonferenz Implantologie.
  2. Nachweis einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit in der Implantologie.
  3. Nachweis von mindestens 200 Implantaten (gesetzt und/oder versorgt)
  4. und/oder 70 Patientenfälle (durch Eidesstattliche Versicherung, Stichproben durch 10 OPG’s).
  5. Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie ist ab Datum der Ausstellung auf 5 Jahre befristet. Zur Verlängerung der Berechtigung ist ein erneuter Nachweis implantologischer Tätigkeit (mit mindestens 200 gesetzten und/oder versorgten Fällen) und/oder 70 Patientenfälle, sowie 100 Fortbildungsstunden zu erbringen. Wer beispielsweise im Jahr 2012 zertifiziert wurde, hat die Möglichkeit bis Ende des Jahres 2017 diese Fortbildungsstunden nachzuweisen, und damit die Verlängerung zu erlangen.
  6. Mitgliedschaft im BDIZ EDI.

Die Zertifizierung sollte schriftlich bei der Geschäftsstelle in München beantragt werden. Für die Zertifizierung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Interessenten am TSP wenden sich bitte an die BDIZ EDI-Geschäftsstelle in München: office@bdizedi.org 

NEU: Fortbildungsreihe des BDIZ EDI

02.06.2023
Implantologie step by step - von den Basics bis zur Masterclass - Start im Herbst -

32. Expertensymposium auf Fuerteventura

19.05.2023
für regenerative Verfahren in der Zahnmedizin - vom 27. Okt. bis 03. Nov. 2023

Embracing the Future

13.04.2023
BDIZ EDI Kongresspartner der NSID

Impressionen aus Kathmandu

13.04.2023

Impressionen

04.03.2023
18. Experten Symposium in Köln am 19. Februar 2023

16. Europa-Symposium in Valpolicella

13.02.2023
Implantologie und moderne Zahnheilkunde - am 16./17.Juni 2023 in Valpolicella/Italien

18. Experten Symposium im Februar 2023 in Köln

07.02.2023
Am 19. Febr. 2023 geht es um kurze, angulierte und durchmesserreduzierte Implantate

Wohin geht es mit GKV-FinStG und Paro-Behandlung?

09.11.2022
Christian Berger, KZV-Vorsitzender in Bayern und BDIZ EDI-Präsident, bezieht Stellung im Interview der Reihe „Der BDIZ EDI informiert“

Prävention periimplantärer Entzündungen

20.09.2022
Vortrag von Prof. Dr. Johannes Einwag während des 17. Experten Symposiums: Prävention periimplantärer Entzündungen

Minimalinvasive Implantattherapie

08.09.2022
Vortrag von Prof. Dr. Stefan Fickl während des 17. Experten Symposiums: Minimalinvasive Implantattherapie im teilbezahnten PA-Patienten