Bei der Vergabe des TSP legt der Verband Wert auf hohe Qualität und den Nachweis von Erfahrung, ausreichenden Kentnissen und nachhaltiger Tätigkeit.
Der BDIZ EDI hat die Schildfähigkeit des Tätigkeitsschwerpunkts Implantologie (TSP) gerichtlich durchgesetzt. Bei der Vergabe des TSP legt der Verband Wert auf hohe Qualität und den Nachweis von Erfahrung, ausreichenden Kenntnissen und nachhaltiger Tätigkeit. Alle fünf Jahre wird überprüft, ob die Kriterien eingehalten werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer 2001 zum Tätigkeitsschwerpunkt einen Beschluss gefasst und die bisher strengen berufsrechtlichen Schranken für Ärzte und Zahnärzte am allgemeinen Wettbewerbsrecht orientiert.
Der BDIZ EDI als Berufsverband für ein spezielles Gebiet in der Zahnmedizin legt großen Wert darauf, dass hinter dem veröffentlichten Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Erfahrung, Kenntnisse und nachhaltige Tätigkeit stehen, auf die der Patient sich auch verlassen kann. Eine Praxis muss auch leisten, was sie auf ihrem Schild avisiert. Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie des BDIZ EDI beruht auf überprüfter Qualifikation und nachgewiesener praktischer Tätigkeit.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Die Zertifizierung sollte schriftlich bei der Geschäftsstelle in München beantragt werden. Für die Zertifizierung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Interessenten am TSP wenden sich bitte an die BDIZ EDI-Geschäftsstelle in München: office@bdizedi.org