Das neue „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren“ (EBZ) soll Praxen und Krankenkassen gleichermaßen bei der Verwaltung entlasten und dem Patienten eine schnelle Inanspruchnahme der genehmigungspflichtigen zahnärztlichen Behandlungen ermöglichen, sofern die Technik digitale Behandlungspläne übermitteln kann. Pilotpraxen testen bereits seit Januar. Ab 01.07.2022 gelten die Änderungen für alle Praxen.

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