Durch die neue PAR-Behandlungstrecke haben wir zum 01.07.21 vertraute Pfade verlassen und gehen nun neue Wege zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis. Die seit Einführung der Festzuschüsse im Jahr 2005 größte Veränderung wirft immer wieder Fragen auf. Es besteht zwingend die Notwendigkeit, Behandlungsabläufe neu zu definieren, um Regresse zu vermeiden und konform der Richtlinien abzurechnen. Zielführend ist dabei die Kenntnis der Abgrenzung zur Privatleistung, insbesondere die Translation der neuen Leistungen in die GOZ, was zuletzt Vermeidung von Honorareinbußen dient.

Dieses Video ist nur für Mitglieder. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Videolink zum Online-Seminar