Wer ungerechtfertigt Corona-Beihilfe beantragt und erhalten hat, macht sich strafbar. Geprüft wird von den zuständigen Behörden auch Monate nach Genehmigung oder Auszahlung der Staatshilfen.

Der BDIZ EDI stellt an dieser Stelle eine Übersicht zur Verfügung, die der Orientierung dient.

3 Warnhinweise
Ausführliche Infos