Es ist nicht leicht, als Zahnarzt die eigene Arbeit objektiv zu beurteilen – oder als Patient das Behandlungsergebnis korrekt einzuschätzen. Um die implantologisch tätigen Zahnärzte/innen zu unterstützen, die Behandlung in Bezug auf ihre Qualität einschätzen zu können, hat der BDIZ EDI seine Qualitätsleitlinie Implantologie überarbeitet. Die Version vom März 2019 steht online auf der Webseite des BDIZ EDI

Das Ziel der im Juni 2002 erstmals vorgelegten, 2006 überarbeiteten und nun erneut aktualisierten Qualitätsleitlinie ist es, der/dem Behandler/in eine Orientierungshilfe zu geben, die eigene Arbeit zu beurteilen. Diese Qualitätsleitlinie dient der Selbstbeurteilung und Selbsteinschätzung, denn nur die/der Behandler/in kennt die durchgeführte Arbeit, kennt ihre/seine Patienten mit ihren Wünschen und Problemen.

Nur die/der Behandler/in kann zuverlässig beurteilen, wie diese Rahmenbedingungen, die für jede (zahn)medizinische Leistung von teils ausschlaggebender Bedeutung sind, das vorliegende Behandlungsresultat – positiv oder negativ – beeinflusst haben. Aber auch der Patient braucht verlässliche und verständliche Kriterien, um das Behandlungsergebnis beurteilen zu können. Die in der Qualitätsleitlinie formulierten Kriterien orientieren sich an den Maßstäben der zahnmedizinischen Wissenschaft. Die fachlichen Aussagen der Qualitätsleitlinie sind deshalb auch in anderen Ländern gültig.

Die aktualisierte Qualitätsleitlinie war 2002 ein erster Versuch, Qualität in der Implantologie in Deutschland zu beschreiben. Sie wurde 2006 und nun 2019 überarbeitet, weiterentwickelt und wird weiterhin immer wieder aktualisiert werden müssen, denn das Wissen in der Zahnmedizin nimmt stetig zu. Analog ändern sich auch Techniken, Materialien und Behandlungskonzepte. 

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