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Über die neue PAR-Richtlinie im BEMA und deren Auswirkung in der Implantologie sprach zum Auftakt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger und stellte erstmals öffentlich die neue BDIZ EDI-Tabelle 2022 vor. Auf der Grundlage der PAR-Richtlinie, die im vergangenen Jahr vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen wurde, erinnerte er daran, dass es im BEMA nun zwar neue Leistungen für die systematische Parodontitistherapie gebe, die im Kapitel E (Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) stehenden GOZ-Gebührenziffern aus 1988 den Leistungen Richtlinie aus 2022 jedoch nicht gerecht würden, da sie nicht den aktuellen leitlinienbasierten Standard darstellten.

Die jährliche BDIZ EDI-Tabelle beinhalte aus diesem Grund 2022 die Analogisierung der gesamten PAR-Behandlungsstrecke. Berger beruft sich dabei auf die Bestimmungen des § 6 GOZ: Ist die zahnärztliche Maßnahme nicht in der Gebührenordnung beschrieben, kann der Behandler für die Berechnung eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung des Gebührenverzeichnisses auswählen. Der BDIZ EDI, so Berger, habe bewusst dafür Positionen aus der Implantologie gewählt, weil sie erst 2012 beschrieben worden sind, damit relativ neu seien und zugleich auch komplexe Behandlungen beinhalteten. Dies entspreche dem, was in der unterstützenden Parodontitistherapie, aber auch in der chirurgischen Parodontitistherapie angewendet wird. Mehr dazu lesen Sie im Schwerpunktteil des BDIZ EDI konkret 2/2022, wo dieser neue Ansatz ausführlich vorgestellt wird.

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