Bildquelle: BDIZ EDI

Das Berufspolitische Forum des BDIZ EDI zur zahnärztlichen Dokumentation

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) hat die zahnärztliche Dokumentation in diesem und im nächsten Jahr zur Chefsache erklärt. Wie groß der Bedarf an Information über die Rechtssicherheit in diesem Bereich ist, zeigte sich beim Berufspolitischen Forum des BDIZ EDI. Mit 200 Teilnehmern waren die Plätze im großen Vortragssaal im Zahnärztehaus in München restlos belegt, es gab sogar eine Warteliste. Das halbtägige Forum lieferte Aufschluss über die zahnärztliche Dokumentation aus Sicht des Gerichts, der Staatsanwaltschaft, der Körperschaft und des beratenden Anwalts und traf offensichtlich den Nerv der Praxisinhaber.

Das Berufspolitische Forum in München ermöglichte es den Teilnehmern bei Richterin, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Körperschaftsvertreter nachzufragen. Dr. Kerstin Gröner, Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart, wurde nicht müde klar zu machen, welch hohe Bedeutung die zahnärztliche Dokumentation in der Rechtsprechung habe. „Damit besitzen Sie ein großes Machtinstrument vor Gericht!“. Allerdings muss die Dokumentation die notwendigen Erfordernisse an eine Behandlungsdokumentation erfüllen. „Nachträge müssen Sie erklären“, verdeutlichte 1. Staatsanwalt Thomas Hochstein von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Nachträgliche Veränderungen müssten als solche gekennzeichnet sein (Cave: Urkundenfälschung). Typische Tatvorwürfe, die im Ermittlungsverfahren und damit im Strafrecht aufschlagen, sind laut Staatsanwalt der Behandlungsfehler, der Abrechnungsbetrug, die Verletzung der Schweigepflicht und genannte Urkundenfälschung. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger ging als Präsident von BLZK und Vorsitzender der KZVB auf die Haftungsfallen ein, die von der Einwilligungserklärung bis zum Einsichtsrecht, vom Umgang mit Wunschbehandlung und Zwischenfällen reichte. BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak stellte klar, dass bei Strafverfahren gegen den Zahnarzt immer auch der Verlust der Approbation drohe.

Zum Abschluss gab Ratajczak den Teilnehmern einen Leitsatz mit auf den Weg: „Aus der Eintragung einer Gebührenziffer in der Kartei folgt nicht, dass eine dieser Ziffer zuzuordnende Leistung erbracht wurde. Aus der Eintragung der Leistung folgt dagegen, dass sie erbracht wurde!“

„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren BDIZ EDI!“ Mit dieser Aufforderung hatte der Verband auf das Berufspolitische Forum hingewiesen. Welche Bedeutung der Vorstand des BDIZ EDI der zahnärztlichen Dokumentation beimisst, beweist die neue Ausgabe des Fachmagazins BDIZ EDI konkret, das Mitte Dezember 2017 erscheint. Dort widmen sich Verband und Redaktion dem Thema schwerpunktmäßig und bieten Checklisten und fokussierte Information von den Experten zur Dokumentation.